Wurde durch Ihren Kinderarzt eine motorische oder kognitive Entwicklungsverzögerung oder Wahrnehmungsstörung diagnostiziert, so kommt oft eine ergotherapeutische Behandlung infrage.
Der Einsatz der Therapie kann bereits im frühen Kindergartenalter beginnen und kann sich bis in das Jugendalter vollziehen. So besteht die frühzeitige Möglichkeit, Einschränkungen oder Entwicklungsstörungen zu erkennen und zu behandeln.
Indikationen für eine Behandlung können sein: