Wurde durch Ihren Kinderarzt eine motorische oder kognitive Entwicklungsverzögerung oder Wahrnehmungsstörung diagnostiziert, so kommt oft eine ergotherapeutische Behandlung in Frage.
Der Einsatz der Therapie kann bereits im frühen Kindergartenalter beginnen und kann sich bis in das Jugendalter vollziehen. So besteht die frühzeitige Möglichkeit, Einschränkungen oder Entwicklungsstörungen zu erkennen und zu behandeln.
Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.
Ja, eine ergotherapeutische Behandlung muss im Vorfeld von Ihrem Hausarzt verschrieben worden sein.
Ergotherapie wird von Ihrem Haus-oder Facharzt verschrieben bei:
Ja. Therapiebegleitende Maßnahmen sind vorgesehen und wichtig für den Erfolg der Therapie.
Diese umfassen an erster Stelle die Beratung der Elterm, Lehrer und Erzieher, deren Verständnis für die Therapie oft entscheidend ist. Nur über einen ganzheitlichen Austausch mit Familie und schulischem Umfeld kann eine Therapie zum Erfolg führen.
In einer Ergotherapie werden die folgenden Kerngebiete behandelt: